WDM-Funktionen D-A-CH-Verband:

Eine RegionalLeitung ist innerhalb des Amtsgerichtbezirkes ihres Geschäftssitzes verantwortlich für die kompetente Beratung und Betreuung der dort ansässigen KMU.
Sie arbeitet in jeder Hinsicht über die interne Plattform des WDM mit weiteren RegionalLeitungen zusammen, die sich ihrerseits als hoch spezialsiert für die jeweils eingetragenen Fragestellungen ausgewiesen haben.

Aus allen Umsätzen einer RegionalLeitung leitet diese 10% an den DACHVerband weiter. Dabei gilt jeweils die Gesamtsumme, also unabhängig von der Anzahl der jeweilig beteiligten WDM-Beratungen.
Nimmt sie außerdem als BezirksDirektion die Beaufsichtigung und Kontrolle der nächstliegenden RegionalLeitungen (AG-Bezirke) wahr, verbleiben ihr hierfür die Hälfte des jeweiligen Umsatzes, also 5%.   
LandesDirektionen und Verbandsdirektionen:
Eine LandesDirektion ist für den politischen Kontakt einschließlich der Organisation von Veranstaltungen zuständig.
VerbandsDirektionen sind für den Aufbau, Besetzung und Kontrolle des GesamtVerbandes zuständig.
Keine dieser beiden Direktionen wird in irgend einer Art und Weise vom Verband angestellt.
Im Falle der VerbandsDirektionen werden nur geschäftliche VerbandsLeistungen, wie Buchhaltung, Steuererklärung, Rechtsangelegenheiten, Internetauftritte u.s.w. vergeben und kontrolliert. 
Ziel des DACHVerbandes ist, den KMU im deutschsprachigen Raum langfristig die beste Unterstützung zu gewährleisten.
Das weitere Ziel ist, aus Ertragsüberschüssen und Beträgen aus Vermittlungen den Aufbau und die Gründung der FührungsAkademie des WDM vorzubereiten und zu finanzieren. Dazu wird die WDM-GmbH in eine gemeinnützige GmbH gewandelt, die aus jedem Umsatz 20% an das Stiftungskonto der FührungsAkademie (FAM) weiterleitet. Auch hier gilt immer der Gesamtumsatz incl. aller Beteiligten.
Für die Organisation der FAM können sich ebenfalls RegionalLeitungen bei der Berufungskommission eintragen. Sie sind später für die Organistaion und Durchführung von Lehrveranstaltungen in ihrer Umgebung verantwortlich.
Nach Etablierung der FAM soll diese als  FH, bzw. als HAW anerkannt werden (Schulung, Training, Forschung, Publikationen, k&k Wissenschaftsverlag).  
FAM-Funktionen:
FAM I.) Erstellung der Lehrpläne für Auszubildende und Fortzubildende in den betreuten Unternehmen,
Spezialtraining für moderne Unternehmensführung, k&k-Wissenschaftsverlag.
FAM II.) Neuaufnahme von Dozent:innen mit Schulungsschwerpunkten, Leistungskontrolle.
FAM III.) Bedarfsermittlung Personal und Personaltraining. 

 
In jeder Stufe sind Anstellungen durch den Verband untersagt.
Alle Überschüsse aus den Konten II.) werden monatlich an das betreffende Rücklagenkonto, und von dort bzw. Stiftungskonto abgeführt.
Die Verbandsleitung I.) arbeitet gemeinnützig ohne jede Anstellung.

Inhaber:innen einer Regionalleitung müssen einen Beruf mit Studienabschluss vorweisen.
Sie können gleichzeitig Repräsentant:in der gGmbH werden.
Verbandsmitglieder sind und bleiben Selbständige. Geschäftsbriefe, Visitenkarten, Webseitenauftritt, e-Mailadresse
und Konten werden von der VerbandsDirektion (VD) erstellt und vergeben.
Im gesamten Verband dürfen alle Konten zur internen Kontrolle nur als Sondervollmachtskonten für je eine weitere Person geführt werden.  Bei jedem Verstoß gegen diese Verbandsregelungen schließen sich die handelnden Person/en selbst aktiv aus dem Verband aus, die frei werdende Stelle kann sofort anderweitig besetzt werden.
Alle Funktionen werden nach und nach aufgebaut, je nach Vermögensentwicklung des Verbandes.
Auf Beschluss der Mitglieder Stufe I.) des WDM-DV können Rücklagenbeträge auch an das Stiftungskonto der FAM direkt abgeführt werden.  
Die WDM GmbH wird auf Beschluss der Verbandsdirektion in eine gGmbH umgewandelt.       
Sie vermittelt Immobilien, Versicherungen, Finanzierungen u.s.w. .
Ihre freien Mitarbeiter:innen sind jeweils einer RegionalLeitung unterstellt, die auch ihre Gesamt-
provisionen vereinnahmt. Alle Bestandspflegeprovisionen nach Stufe III.) werden dem Stiftungskonto unterstellt.

RegionalLeitungen können selbst auch auf die Stiftung einzahlen:
Damit reduzieren sie die Kosten für Schulungen und Training. 

Eintrittsgebühr und jährliche Verlängerung bis 31. Jan: Je RegionalLeitung: 300,-- €..
Eintrittsgebühr 2.500 € (frei für Mitinitiatoren der Satzung).

Durch Mitgliedschaft in einer Organisation, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht,
schließt sich die betreffende Person selbst aus dem WDM-Verband aus, die Stelle der RL kann
sofort anderweitig besetzt werden.

  

Stand 10. 05. 2022